Worauf sollte beim Wohnung vermieten geachtet werden
Eine Wohnung vermieten ist gar nicht so einfach. Zeitweise ist es sogar eine richtige Herausforderung und kommt es dann noch zu mietrechtlichen Streitigkeiten muss oft der Rechtsanwalt helfen. In der Regel geht es hierbei um Fehler, die schon beim Verfassen des Mietvertrags entstanden sind.
Gäbe es bei einem Mietvertrag auch nur einen einzigen Formfehler, kann das bedeuten, dass der gesamte Vertrag hinfällig wird. Fertige Mietverträge gibt es im Fachhandel, die selber ausgefüllt werden können. Bei allen anderen sollten einige Punkte beachtet werden.
Die Auswahl der Mieter
Die Auswahl der Mieter sollte nie übers Knie gebrochen werden. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, sollten die Parteien auch im Alter einigermaßen zusammenpassen. Jung und Alt geht manchmal nicht und es kommt schnell zu Streitigkeiten untereinander. Ein Vermieter darf zwar keinen wegen seiner Religion oder seiner Hautfarbe ablehnen, ein guter Vermieter hat jedoch einen richtigen Riecher wer zueinander passt.
Sollte eine Wohnungsgemeinschaft einziehen, sollte der Vermieter von jedem einzelnen eine Unterschrift verlangen. Nur wenn das passiert ist, liegt ein rechtskräftiger Mietvertrag vor. Das schützt den Vermieter in einem Schadenfall oder wenn keine Mietzahlungen eingehen. Auch eine Bonitätsprüfung sollte dazu gehören, wenn eine Wohnung neu vergeben wird. Wer wirklich auf Nummer sichergehen möchte, sollte sich einen Mustermietvertrag bei einem Vermieterbund besorgen. In der Regel sind Mietverträge unbefristet und haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wünscht ein Mieter einen befristeten Vertrag, sollte der Vermieter Rat bei einem Rechtsanwalt suchen, da solche Verträge eher nicht die Regel sind.
Der perfekte Mietvertrag
Alle einzelnen Räume sollten in einem Mietvertrag aufgelistet werden und es sollte auch festgelegt werden, was der Mieter in seinen Räumen tun kann und was nicht. Darf er zum Beispiel, Umbauarbeiten vornehmen oder dies nur mit der Erlaubnis vom Vermieter tun? Wer kümmert sich um den Winterdienst und wer um die Flurreinigung?
Dann wäre da noch die Sache mit der Mietkaution zu klären. Die Kaution muss immer vom Vermieter verzinslich angelegt werden, auch wenn das in einem Mietvertrag nicht einwandfrei geklärt wurde. Bei der Höhe der Mietkaution gibt es allerdings Unterschiede, doch in der Regel beträgt sie drei Monatskaltmieten. Bei Kündigung und wenn sich keine Schäden in der Wohnung feststellen lassen, muss die Kaution an den Mieter ausgezahlt werden.