Die Zinsen sind so niedrig in Europa wie noch nie. Die Bauzinsen ebenso. Günstiges Baugeld ist allenthalben zu haben. Wer jetzt seinen Traum vom Eigenheim erfüllt, kann ganz viel sparen. Insbesondere dann, wenn er beispielsweise mit einem Bausparvertrag bereits einiges Kapital angespart hat.
Denn zu allen Zeiten gilt: Ohne 20 % Eigenkapital ist Bau oder Kauf einer Immobilie ein Vabanquespiel. Wer einen Hypothekenvertrag über den Bau eines Eigenheims oder Kauf einer Eigentumswohnung abschließt, sollte sich zuvor intensiv beraten.
Und zwar nicht unbedingt von dem Kreditinstitut, bei dem er letztlich den Vertrag abschließen wird. Es müssen zum einen immer mehrere Angebote eingeholt werden. Wichtig ist aber insbesondere, dass, bevor alles notariell beglaubigt wird, ein Baufachmann die ganze Sachlage prüft. Denn er kennt die versteckten Fallen in Verträgen, die Hintertürchen für den Vertragspartner.
Bauen mit Bausparvertrag
Wer rechtzeitig daran gedacht hat, einen Bausparvertrag abzuschließen, ist fein raus. Zum einen sind die Zinsen auf einem Bausparkonto deutlich höher als die Zinsen in der allgemeinen Finanzwirtschaft. Zum anderen erhält er, jedenfalls wenn er kein besonders hohes Einkommen hat, entweder eine Arbeitnehmersparzulage oder, wo diese nicht greift, eine Wohnungsbauprämie. Beides zusammen, Zinsen und Prämien, können durchaus 10 % der begünstigten Bauspareinzahlung ausmachen.
Und wo bekommt man schon, staatlich gesichert, 10 % auf sein Geld? Zumal diese Zinszahlung dem Bausparkonto zugutekommt. Ein Teil des neuen Hauses, wenn auch ein geringer, wird also vom Staat bezahlt. Leider ist die Eigenheimförderung, wie es sie noch vor einigen Jahren gab, passé. Früher hat der Staat steuerliche Ermäßigungen gewährt, vom Baukindergeld bis hin zur Steuerersparnis für das Immobilieneigentum.
Steuern sparen mit dem Eigenheim
Die Fördermöglichkeiten in Bezug auf Immobilien im Einkommensteuergesetz gibt es nicht mehr. Jedenfalls dann, wenn die gebaute oder erworbene Immobilie ausschließlich selbst genutzt wird. Wer clever ist, baut deshalb, so möglich, eine Einliegerwohnung. Eine solche Wohnung kann, wenn sie vermietet ist, steuerliche Vorteile bringen.
Die Mieteinnahmen müssen zwar als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden, die Kosten für diese Vermietung hingegen werden gegengerechnet. So kann ein Teil der Baukosten, der Renovierungskosten und der Betriebskosten des Hauses steuermindernd eingesetzt werden. Wie viel, hängt davon ab, wie viel Fläche des Immobilienobjektes die Wohnung ausmacht.